• Europaweite Vollstreckung ab 10.01.2015 vereinfacht
  • Mindestlohnregelungen in Kraft getreten
  • Basiszinssatz seit dem 01.01.2015
  • ​Erstes Forum zum KFZ-Schadenmanagement
Guten Morgen, liebe Leser,
ich freue mich, Ihnen heute unseren ersten NEWSLETTER im Jahr 2015 präsentieren zu können, für das ich Ihnen robuste Gesundheit, große Tatkraft und viel Erfolg wünsche.  
Europaweite Vollstreckung ab 10.01.2015 vereinfacht
Die Europäische Union hat am 12.12.2012 die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 351 vom 20.12.12, S. 1) verabschiedet. Ab dem 15.01.2015 findet sie in 27 EU-Mitgliedstaaten sowie mittelbar auch im Verhältnis zu Dänemark Anwendung (BGBl. I 2014, 890). Für die Vollstreckung in grenzüberschreitenden Fällen bringen die Neuerungen klare Verbesserungen für am oder nach dem 10.01.2015 ergangene Vergleiche und Urkunden sowie für Urteile in nach dem 09.01.2015 eingeleiteten Verfahren mit sich.
Mindestlohnregelungen in Kraft getreten
Seit dem 01.01.2015 gilt ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn. Nach dem Mindestlohngesetz (BGBL. I 2014, S. 1348) müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen Mindestlohn von 8,50 EUR brutto pro Zeitstunde zahlen. Durch die Novelle kann es zu erhöhten bzw. erstmalig zu pfändbaren Beträgen kommen.
Basiszinssatz seit dem  01.01.2015

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB beträgt der Basiszinssatz für Verzugszinsen ab dem 01.01.2015 -0,83 %. Der Verzugszinssatz gemäß § 288 BGB beträgt demzufolge bei Rechtsgeschäften mit Verbraucherbeteiligung 4,37 %, bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung 8,17 %. Mit dem „Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“, welches am 29.07.2014 in Kraft getreten ist, wurde der in § 288 Abs. 2 BGB geregelte gesetzliche Verzugszins für Rechtsgeschäfte ohne Verbraucherbeteiligung um einen Prozentpunkt auf 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz angehoben. In den ADLER-NEWS 3/2014 hatten wir hierüber berichtet.

Erstes Forum zum KFZ-Schadenmanagement
Unter dem Motto „Reparieren statt Kommunizieren“ hat die Adler Inkasso GmbH gemeinsam mit dem Anwaltsbüro Henkel & Leubecher und dem Steuerbüro Köller & Partner das erste Forum KFZ-Schadenmanagement am 26.11.214 veranstaltet. Zielgruppe waren Autohäuser, Speditionen und Firmen mit Fuhrpark, die ihre Verkehrsunfälle selbst mit den Versicherern abwickeln. Informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich bei mir. www.kfzschadenmanagement.de v.l.n.r.: Thomas Hillmann, Jörg Thielmann, Markus Henkel, Andreas Fritsch, Michaela Althaus, Michael Abel, Gehard Köller
v.l.n.r.: Thomas Hillmann, Jörg Thielmann, Markus Henkel,
Andreas Fritsch, Michaela Althaus, Michael Abel, Gehard Köller
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