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Europaweite Vollstreckung ab 10.01.2015 vereinfacht
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Mindestlohnregelungen in Kraft getreten
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Basiszinssatz seit dem 01.01.2015
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Erstes Forum zum KFZ-Schadenmanagement
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Guten Morgen, liebe Leser,
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ich
freue mich, Ihnen heute unseren ersten NEWSLETTER im Jahr 2015
präsentieren zu können, für das ich Ihnen robuste Gesundheit, große
Tatkraft und viel Erfolg wünsche.
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Europaweite Vollstreckung ab 10.01.2015 vereinfacht
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Die
Europäische Union hat am 12.12.2012 die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012
über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und
Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 351
vom 20.12.12, S. 1) verabschiedet. Ab dem 15.01.2015 findet sie in
27 EU-Mitgliedstaaten sowie mittelbar auch im Verhältnis zu Dänemark
Anwendung (BGBl. I 2014, 890). Für die Vollstreckung in
grenzüberschreitenden Fällen bringen die Neuerungen klare Verbesserungen
für am oder nach dem 10.01.2015 ergangene Vergleiche und Urkunden sowie
für Urteile in nach dem 09.01.2015 eingeleiteten Verfahren mit sich.
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Mindestlohnregelungen in Kraft getreten
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dem 01.01.2015 gilt ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn. Nach
dem Mindestlohngesetz (BGBL. I 2014, S. 1348) müssen Arbeitgeber ihren
Mitarbeitern einen Mindestlohn von 8,50 EUR brutto pro Zeitstunde
zahlen. Durch die Novelle kann es zu erhöhten bzw. erstmalig zu
pfändbaren Beträgen kommen.
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Basiszinssatz seit dem 01.01.2015
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Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB beträgt der Basiszinssatz für Verzugszinsen ab dem 01.01.2015 -0,83 %. Der Verzugszinssatz gemäß § 288 BGB beträgt demzufolge bei Rechtsgeschäften mit Verbraucherbeteiligung 4,37 %, bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung 8,17 %.
Mit dem „Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“,
welches am 29.07.2014 in Kraft getreten ist, wurde der in § 288 Abs. 2
BGB geregelte gesetzliche Verzugszins für Rechtsgeschäfte ohne
Verbraucherbeteiligung um einen Prozentpunkt auf 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz angehoben. In den ADLER-NEWS 3/2014 hatten wir hierüber berichtet.
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Erstes Forum zum KFZ-Schadenmanagement
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Unter
dem Motto „Reparieren statt Kommunizieren“ hat die Adler Inkasso GmbH
gemeinsam mit dem Anwaltsbüro Henkel & Leubecher und dem Steuerbüro
Köller & Partner das erste Forum KFZ-Schadenmanagement am 26.11.214
veranstaltet. Zielgruppe waren Autohäuser, Speditionen und Firmen mit
Fuhrpark, die ihre Verkehrsunfälle selbst mit den Versicherern
abwickeln. Informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich bei mir. www.kfzschadenmanagement.de
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v.l.n.r.: Thomas Hillmann, Jörg Thielmann, Markus Henkel,
Andreas Fritsch, Michaela Althaus, Michael Abel, Gehard Köller
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